Geld-Symbol_
Josef M. Huber via Gemini / WiQQi

Landespflegegeld Bayern

Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)

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Ziel/Zweck

Mit dem Landespflegegeld soll das Selbstbestimmungsrecht von pflegebedürftigen Menschen gestärkt werden.

Leistung

1.000 €

Leistungszeitraum

pro Kalenderjahr

Zentrale Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Bayern

❱ 1 Tag genügt

Pflegegrad 2-5

Zentrale Details
Leistungsantrag
Antragstelle

Landesamt für Pflege

https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Antrag als PDF

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPflGG/true

Online-Antrag

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index

Infos zum Antrag


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