Landespflegegeld Bayern
Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)
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| Ziel/Zweck | ||
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Mit dem Landespflegegeld soll das Selbstbestimmungsrecht von pflegebedürftigen Menschen gestärkt werden. |
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| Leistung |
1.000 € |
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| Leistungszeitraum |
pro Kalenderjahr |
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| Zentrale Voraussetzungen | ||
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Hauptwohnsitz in Bayern
❱ 1 Tag genügt
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Pflegegrad 2-5 |
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| Zentrale Details | ||
| Leistungsantrag | ||
| Antragstelle |
Landesamt für Pflege |
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| Antrag als PDF |
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPflGG/true |
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| Online-Antrag |
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/Landespflegegeld_F5/index |
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| Infos zum Antrag |
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