Verhinderungspflege
SGB XI § 39 Verhinderungspflege
Neu ab 1.1.2026
Hintergrund: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Kürzere Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege
Ab 2026 kann die Kostenerstattung für Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden. Wer 2026 Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Erstattung also bis spätestens 31. Dezember 2027 einreichen. Bisher war dies bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. (Quelle: InKontakt)
zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org
| Ziel/Zweck | |
|---|---|
|
Entlastung der eingetragenen Pflegeperson/Kontinuität der Versorgung |
|
| Leistung | |
| Leistung |
!!! Achtung - noch nicht akutalisierte Zahlen aus 2025 !!! Pflegegrad 1: --- Pflegegrad 2: 1685 € / 694 €* Pflegegrad 3: 1685 € / 1198 €* Pflegegrad 4: 1685 €/ 1600 €* Pflegegrad 5: 1685 € / 1980 €* *) bei Familienangehörigen erster/zweiter Grad oder selber Haushalt: 2facher Monatsbetrag des Pflegegeldes.
❱ (1) Ist eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in seiner häuslichen Umgebung pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für den Pflegebedürftigen für längstens acht Wochen je Kalenderjahr;
|
| Leistungszeitraum |
max. 8 Wochen pro Kalenderjahr
❱ (1) [...], übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für den Pflegebedürftigen für längstens acht Wochen je Kalenderjahr;
|
| Zentrale Voraussetzungen | |
|
Pflege findet überwiegend zuhause statt
❱ (1) Ist eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in seiner häuslichen Umgebung pflegt, [...]
|
|
|
Pflegegrad 2 bis 5
❱ (1) Ist eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 [...]
|
|
|
Pflegeperson im Urlaub, stundenweise abwesend oder aufgrund von Krankheit verhindert
❱ (1) [...] wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, [...]
|
|
| Zentrale Details | |
|
Abrechnung im Nachhinein.
❱ (1) [...] Eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege ist nicht erforderlich
|
|
|
First: Ablauf des Kalenderjahres
❱ (1) [...] die Übernahme der Ersatzpflegekosten setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt.
|
|
|
Fremde Personen
❱ (2) Wird die Ersatzpflege durch andere Personen sichergestellt als solche, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen sich die Aufwendungen der Pflegekasse für die Ersatzpflegekosten je Kalenderjahr höchstens bis auf die Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a belaufen.
|
|
|
Bei Verwandten / Mitbewohnern mit erwerbsmäßiger Pflege
❱ (3) Wird die Ersatzpflege durch Ersatzpflegepersonen sichergestellt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen sich die Aufwendungen der Pflegekasse je Kalenderjahr höchstens bis auf die Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a belaufen, wenn die Ersatzpflege von diesen Personen erwerbsmäßig ausgeübt wird.
|
|
|
Bei Verwandten / Mitbewohnern
❱ (3) [...] Wird die Ersatzpflege von diesen Personen nicht erwerbsmäßig ausgeübt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse im Kalenderjahr regelmäßig den für den Pflegegrad des Pflegebedürftigen geltenden Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu zwei Monate nicht überschreiten. Auf Nachweis können von der Pflegekasse bei einer Ersatzpflege nach Satz 2 notwendige Aufwendungen, die der Ersatzpflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, auch über diesen Betrag hinaus übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 2 und 3 zusammen dürfen im Kalenderjahr den Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a nicht übersteigen.
|
|
| Leistungsantrag | |
| Antragstelle |
Krankenkasse/Abteilung Pflegekasse oder private Pflegeversicherung |
| Antrag als PDF |
❱ (Wir freuen uns über weitere Links zu weiteren Kassen)
|
| Online-Antrag |
❱ (Wir freuen uns über weitere Links zu weiteren Kassen)
|
| Infos zum Antrag |
jede Krankenkasse hat eigene Anträge Bundesverwaltungsamt (BVA) Suche: Verhinderungspflege |
Disclaimer & Weiterführendes
- Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
- Ziel dieser Seiten ist es, uns allen die Aufwände zu reduzieren.
- Gemeinsam wirds gut.
- Falls Du Fragen hast, laden wir Dich ein, dich bei uns zu melden.
- Falls Du einen Fehler findest oder vermutest, möchten wir Dich bitten, Dich bei uns zu melden.
- Falls Du einfach nur Danke sagen möchtest: Gerne. Wir freuen uns sehr.
Deutschland
Bundesweite Angebote
- Wege zur Pflege (BMG)
- Online-Ratgeber Pflege (BMG)
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (BMBFSFJ)
Landesbezogene Angebote
- Bayern - Pflege / Fachstellen für Pflegende Angehörige (STMGP)
Historie
| Leistungshistorie | |
|---|---|
| ab 1.1.2026 |
Frist: Ende Kalenderjahr ❱ (1) [...] die Übernahme der Ersatzpflegekosten setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt.
|
| bis 31.12.2025 |
bis zu vier Jahre Rückwirkend ❱
|
|
€ ❱
|