Datenschutz in der Pflege

Welche Empfehlungen und Richtlinien gibt es zum Umgang mit Daten in der Pflege?

SAMW und des ICN zielen mit der Verschwiegenheitspflicht und der Begründeten Dokumentation auf den sparsamen Umgang mit Daten ab.

Verschwiegenheitspflicht

  • Berufsgeheimnis für Ärzte, Pflegende und Therapeuten
  • Gesetzliche Datenschutzbestimmungen
  • Verhältnismässigkeit und Informiertheit bei der Datenerhebung (z.B. Assessment)
  • Instrumente müssen auf Ihre Aussagekraft hin überprüft werden (z.B. Assessments)
  • Besonders schützenswerte Daten sind so aufzubewahren, dass nur Berechtigte Einblick nehmen können.
  • Daten dürfen nur nach vollständiger Anonymisierung für statistische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

(AMW 2013, S.15)

Weshalb dokumentieren wir Daten in der Pflege?

  • Um die Patientensituation aus pflegerischer Sicht darzustellen (Assessments).
  • Um die für die Situation wesentlichen pflegerischen Interventionen und deren Evaluation festzuhalten.
  • Um die Nachvollziehbarkeit der Pflege zu ermöglichen.

(SAMW 2013, S. 14)

Wo dokumentieren wir im Gesundheitswesen?

  • Krankengeschichte (Medizin): Angaben betreffend
      • Anamnese,
      • Untersuchungen,
      • Untersuchungsergebnisse,
      • Beurteilung,
      • Massnahmen und
      • Verlauf.
    • Ablage medizinisch relevanter Dokumente
    • aktuelle Version einer allfälligen Patientenverfügung
    • Angaben zum gesetzlichen Vertreter
    • allfällige Protokolle von freiheiteinschränkenden Massnahmen
  • Pflegedokumentation
    • aktuelle Version einer allfälligen Patientenverfügung
    • Angaben zum gesetzlichen Vertreter
    • allfällige Protokolle von freiheiteinschränkenden Massnahmen
  • therapeutischer Prozess:
    • Beobachtungen bei der Erfassung
    • Zielsetzung und Planung
    • Evaluation der Massnahmen

(AMW 2013, S.14)