Datenschutz: Recht

Welche juristischen Grundlagen gelten für den Datenschutz?

Auszug aus dem Datenschutzgesetz des Kanton St. Gallen

Datenschutzgesetz Kanton St. Gallen (vom 20. Januar 2009 - Stand 25. Juni 2019)

  • Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.
  • Persönlichkeitsprofil: Zusammenstellung von Personendaten, welche die Beurteilung der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.
  • Profiling: Jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese DAten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlichen Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Besonders schützenswert sind Angaben über:
  • religiöse, weltanschauliche sowie politische Ansichten und Tätigkeiten. (Ausgenommen sind Angaben über die Mitgliedschaft bei einer Religionsgemeinschaft, einer Organisation oder einer politischen Partei, wenn die betroffene Person diese selbst bekannt gegeben hat oder für ein öffentliches Amt kandidiert.
  • Gesundheit, Intimpshäre und ethnische Zugehörigkeit
  • genetische Daten
  • biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren
  • Leistungen und Massnahmen der sozialen Hilfe
  • strafrechtliche sowie disziplinarische Verfahren und Sanktionen;