Kurzzeitpflege
Josef M. Huber via Gemini / WiQQi

Kurzzeitpflege

SGB XI § 42 Kurzzeitpflege

zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org

Ziel/Zweck

Kompensation für Situationen, in denen die häusliche oder teilstationäre Pflege einer pflegebedürftigen Person nicht mehr ausreicht

Leistung
Leistung

max. 8 Wochen vollstationäre Pflege,

Betrag ist gedeckelt

❱ (2) Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege pro Kalenderjahr höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 42a
Leistungszeitraum

pro Kalenderjahr

Zentrale Voraussetzungen

häusliche Pflege kann nicht/noch nicht erbracht werden

❱ nicht im erforderlichen Umfang
❱ (1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden

teilstationäre Pflege reicht nicht aus

❱ (1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht [...] erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus

Pflegegrad 2-5

❱(1) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht [...], besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Anschluss an stationäre Behandlung, Krise, Reha

❱ (1) [...] Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt:
1. für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder
2. in sonstigen Krisensituationen oder anderen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Zentrale Details

Auch wenn sich der Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen plötzlich verschlechtert

Auch bei Ausfall Pflegeperson aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs/Umbau Wohnung


Unter Umständen auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe

❱ (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege in begründeten Einzelfällen bei zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. § 34 Abs. 2 Satz 1 findet keine Anwendung.

Abschläge

❱ (3) [...] Sind in dem Entgelt für die Einrichtung Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Aufwendungen für Investitionen enthalten, ohne gesondert ausgewiesen zu sein, so sind 60 vom Hundert des Entgelts zuschussfähig. In begründeten Einzelfällen kann die Pflegekasse in Ansehung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Aufwendungen für Investitionen davon abweichende pauschale Abschläge vornehmen.
Leistungsantrag
Antragstelle

Krankenkasse/Abteilung Pflegekasse oder private Pflegeversicherung

Antrag als PDF

AOK

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Online-Antrag

AOK

❱ (Wir freuen uns über weitere Anträge)
Infos zum Antrag

Jede Krankenkasse hat eigene Anträge

Bundesverwaltungsamt (BVA) Suche: kurzzeitpflege

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