Pflege-behinderung-wohnform
Josef M. Huber via Gemini / WiQQi

Pauschalleistungen für Pflege von Menschen mit Behinderung/besondere Wohnform

SGB XI § 43a Inhalt der Leistung (Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen)

zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org

Ziel/Zweck


Leistung
Leistung

Pflegegrad 1-5: 278 €

❱ Pflegekasse zahlt diesen Betrag an die Einrichtung
Leistungszeitraum

pro Monat

Zentrale Voraussetzungen

Pflegegrad 2-5

❱ Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung [...]

vollstationäre Einrichtung mit Teilhabezielen im Vordergrund

❱ [...] in einer vollstationären Einrichtung im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 1, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen [...]

auch bei Leistungen der Eingliederungshilfe

❱ Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 3, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des Neunten Buches erhalten.
Zentrale Details

15%, maximal 278 €

❱ übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der in § 43 Absatz 2 genannten Aufwendungen 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches vereinbarten Vergütung. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 278 Euro nicht überschreiten.

An- und Abreisetage = häusliche Pflege

❱ Wird für die Tage, an denen die Pflegebedürftigen im Sinne der Sätze 1 und 3 zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Leistungsantrag
Antragstelle

Krankenkasse/Abteilung Pflegekasse oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen

Antrag als PDF


Online-Antrag


Infos zum Antrag


Bundesverwaltungsamt (BVA) Suche: Pauschalleistungen

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