Pauschalleistungen für Pflege von Menschen mit Behinderung/besondere Wohnform
SGB XI § 43a Inhalt der Leistung (Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen)
zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org
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| Leistung |
Pflegegrad 1-5: 278 €
❱ Pflegekasse zahlt diesen Betrag an die Einrichtung
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pro Monat |
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Pflegegrad 2-5
❱ Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung [...]
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vollstationäre Einrichtung mit Teilhabezielen im Vordergrund
❱ [...] in einer vollstationären Einrichtung im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 1, in der die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder die soziale Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen [...]
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auch bei Leistungen der Eingliederungshilfe
❱ Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 Nummer 3, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des Neunten Buches erhalten.
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| Zentrale Details | |
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15%, maximal 278 €
❱ übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der in § 43 Absatz 2 genannten Aufwendungen 15 Prozent der nach Teil 2 Kapitel 8 des Neunten Buches vereinbarten Vergütung. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 278 Euro nicht überschreiten.
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An- und Abreisetage = häusliche Pflege
❱ Wird für die Tage, an denen die Pflegebedürftigen im Sinne der Sätze 1 und 3 zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld beansprucht, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
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| Leistungsantrag | |
| Antragstelle |
Krankenkasse/Abteilung Pflegekasse oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen |
| Antrag als PDF |
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| Online-Antrag |
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| Infos zum Antrag |
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