Pflegegeld
SGB XI § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Neu ab 1.1.2026
Hintergrund: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Länger Pflegegeld während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
Das Pflegegeld wird nun bis zu acht Wochen weitergezahlt, wenn Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder in eine Reha müssen. Auch die Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson werden während dieses Zeitraums übernommen. Bisher wurde das Pflegegeld und die Beiträge zur Rentenversicherung nur bis zu 28 Tage weitergezahlt. (Quelle: InKontakt)
zum Gesetz Rechtsprechungen auf dejure.org
| Ziel/Zweck | |
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finanzielle Unterstützung Pflegebedürftiger: häusliche Pflege durch Angehörige/Freunde und eine individuelle Gestaltung der Pflege zu ermöglichen. |
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| Leistung | |
| Leistung |
Pflegegrad 1: -- Pflegegrad 2: 347 € Pflegegrad 3: 599 € Pflegegrad 4: 800 € Pflegegrad 5: 990 € |
| Leistungszeitraum |
pro Monat
❱ (1) [...] Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat [...]
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| Zentrale Voraussetzungen | |
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Pflegegrad 2-5 ❱
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen
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Pflege und Betreuung müssen sichergestellt werden
❱ (1) [...] Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
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(Video-)Beratungspflicht
❱ (3) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen; Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung abweichend von den Sätzen 1 bis 3 per Videokonferenz. Bei der Durchführung der Videokonferenz sind die nach § 365 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches vereinbarten Anforderungen an die technischen Verfahren zu Videosprechstunden einzuhalten. Die erstmalige Beratung nach den Sätzen 1 bis 3 hat in der eigenen Häuslichkeit zu erfolgen.
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| Zentrale Details | |
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Geld ist nicht zweckgebunden |
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Das Pflegegeld ist für den Empfänger steuerfrei/beeinflusst Sozialleistungen nicht. |
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Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt |
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Reduktion z.B. bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
❱ (2) Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
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Tod
❱ (2) [...] Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.
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| Leistungsantrag | |
| Antragstelle |
Krankenkasse/Abteilung Pflegekasse oder private Pflegeversicherung |
| Antrag als PDF |
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| Online-Antrag |
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| Infos zum Antrag |
Formloser Antrag per Telefon oder schriftlich, dann Antrag von Pflegekasse Bundesverwaltungsamt (BVA) Suche: Pflegegeld |
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Deutschland
Bundesweite Angebote
- Wege zur Pflege (BMG)
- Online-Ratgeber Pflege (BMG)
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (BMBFSFJ)
Landesbezogene Angebote
- Bayern - Pflege / Fachstellen für Pflegende Angehörige (STMGP)
Historie
| Leistungshistorie | |
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| 1.1.2028 |
€ Inflationsbereinigter Anstieg ❱ zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum.
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| 1.1.2026 |
Verlängerter Anspruch auf das Pflegegeld während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten ❱ (2) Besteht der Anspruch nach Absatz 1 nicht für den vollen Kalendermonat, ist der Geldbetrag entsprechend zu kürzen; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 und während einer Verhinderungspflege nach § 39 jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist. § 118 Abs. 3 und 4 des Sechsten Buches gilt entsprechend, wenn für die Zeit nach dem Monat, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist, Pflegegeld überwiesen wurde.
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