Regeln, Rechte, Rituale, Routinen

Regeln, Rechte, Rituale, Routinen

Was haben die Begriffe gemeinsam?

Wenn eine bestimmte Ausgangslage mit bestimmter Verbindlichkeit ein bestimmtes Ergebnis fordert, sprechen wir von Begriffen, die mit der Vorstellung von Regelmässigkeit assoziiert sind. Eine Abgrenzungsstrategie kann in der Bestimmtheit gesehen werden: Ist etwas "sehr konkret/verbindlich" oder "abstrakt" formuliert?

Polei (2009, S. 70-72) unterscheidet zwischen Regeln und Prinzipien in folgenden Dimensionen:

  • Struktur: Regeln sind in einer alles oder nichts-Weise anwendbar - Prinzipien weisen eine Dimension des Gewichts auf.
  • Inhalt: Regeln sind sehr spezifisch - Prinzipien eher abstrakt
  • Geltungsgrund: Regeln sind gesetzt - Prinzipien entstammen einer Idee.

Polei führt als weitere Unterscheidungskriterien die Rolle im juristischen Entscheidungsprozess und eine zeitliche Perspektive an. Als gemeinsamer Nenner deutet sich vor allem aus der Struktur eine Vorhersagekraft bzw. Prozessbestimmung ab:

  1. Eine mehr oder weniger bestimmte Ausgangslage
  2. fordert mit mehr oder weniger Verbindlichkeit
  3. ein mehr oder weniger bestimmtes Ergebnis (auch: Prozesse oder Verhalten)

Reflexion der Begriffe in der jeweiligen Kurzzusammenfassung (Wikipedia)

  • Regel: Eine Regel ist eine aus bestimmten Regelmäßigkeiten abgeleitete, aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnene, in Übereinkunft festgelegte, für einen bestimmten Bereich als verbindlich geltende Richtlinie.
  • Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als
    • Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als
    • gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird.
  • Richtlinie: Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie). Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers der Richtlinie sowie von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit. Die Regelungswirkung einer Richtlinie kann somit nur im Einzelfall beurteilt werden.
  • Routine: Eine Routine ist eine Handlung, die durch mehrfaches Wiederholen zur Gewohnheit wird - im Bereich der Programmierung sind Routinen kurze Programme oder Programmteile
  • Ritual: Ein Ritual (von lateinisch ritualis ‚den Ritus betreffend‘, rituell) ist eine nach vorgegebenen Regeln ablaufende, meist formelle und oft feierlich-festliche Handlung mit hohem Symbolgehalt. Sie wird häufig von bestimmten Wortformeln und festgelegten Gesten begleitet und kann religiöser oder weltlicher Art sein (z. B. Gottesdienst, Begrüßung, Hochzeit, Begräbnis, Aufnahmefeier usw.).
  • Ritus: Ein festgelegtes Zeremoniell (Ordnung) von Ritualen oder rituellen Handlungen bezeichnet man als Ritus. Manche Rituale gelten als Kulturgut.


Weiterführend

Soziale Normen (gesellschaftliche Normen, soziale Skripte) sind konkrete Handlungsanweisungen, die das Sozialverhalten betreffen. Sie definieren mögliche Handlungsformen in einer sozialen Situation. Sie unterliegen immer dem sozialen Wandel, sind gesellschaftlich und kulturell bedingt und sind daher von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Normen bringen (äußerliche) Erwartungen der Gesellschaft an das Verhalten von Individuen zum Ausdruck. Die Verbindlichkeit dieser Erwartungen variiert (siehe auch Tabu). Sie können unterschieden werden von (innerer) vernunftgemäßer Gewissensprüfung von Handlungen (siehe Moral, Ethik, kategorischer Imperativ). Formelle sowie informelle Normen sind Bestandteile sozialer Ordnung.

Prinzip: Ein Prinzip (Plural: Prinzipien; von lat. principium = Anfang, Beginn, Ursprung, Grundsatz) ist das, aus dem ein anderes seinen Ursprung hat.[1] Es stellt eine gegebene Gesetzmäßigkeit dar, die anderen Gesetzmäßigkeiten übergeordnet ist (der Begriff Gesetzmäßigkeit ist hier im Einzelfall ersetzbar durch Begriffe wie Gesetz, Naturgesetz, Regel, Richtlinie, Verhaltensrichtlinie, Grundsatz oder Postulat). Im klassischen Sinne steht das Prinzip zwingend an oberster Stelle, im alltäglichen Sprachgebrauch wird dies aber weniger streng gehandhabt. Darüber hinaus gibt es einen Begriff von Prinzip, der eine Verkettung von Gesetzen (Regeln etc.) erlaubt (z. B. Prinzip der sozialen Marktwirtschaft). Die konkrete Bedeutung ist kontextabhängig.